DGUV aktualisiert die Regel 110-007 Verwendung von Getränkeschankanlagen
- Redaktion Fachverband

- 24. März 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 12. Feb.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die DGUV Regel Verwendung von Getränkeschankanlagen im Dezember 2020 erstmalig herausgegeben und im Februar 2024 aktualisiert. Die redaktionellen Anpassungen beschränken sich laut DGUV Angaben auf das Kapitel 5.2.10 „Gaswarnanlagen für Kohlenstoffdioxid“ und die Ergänzung um zwei Verweise.
Das 36 Seiten umfassende PDF Dokument richtet sich an Menschen, die ein Unternehmen leiten, in welchem eine oder mehrere Getränkeschankanlagen zum Einsatz kommen.
Inhaltsverzeichnis des Dokuments
Wozu diese DGUV Regel?
Geltungsbereich dieser DGUV Regel
Begriffsbestimmungen
Grundlagen für den Arbeitsschutz
Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Dokumentation (Gefährdungsbeurteilung)
Unterweisung
Arbeitsbereiche und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
Allgemeine Anforderungen
Grundlegende Schutzmaßnahmen Aufstellungsräume
Druckgasflaschen
Lagerung
Aufstellung Verwendung
Stationäre Druckbehälter
Getränke- bzw. Grundstoffbehälter Getränkekühlräume
Mobile Getränkeschankanlagen
Anforderungen an den Aufbau des druckgasseitigen Teils von Getränkeschankanlagen
Anforderungen an den Aufbau des getränke- oder grundstoffseitigen Teils von Getränkeschankanlagen
Technische Lüftung
Gaswarnanlage für Kohlenstoffdioxid
Reinigung und Desinfektion
Sicherheitstechnische Prüfungen
Allgemeines
Prüfung vor Inbetriebnahme
Wiederkehrende Prüfungen
Prüfkriterien
Dokumentation der Prüfung
Anhang




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